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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Daria Straberg und dem Kunden. Für alle zukünftigen Geschäfte, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Diese werden jedoch vor Erbringung der Dienstleistung mit dem Kunden kommuniziert und vereinbart. Diese gelten, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich vor Erbringung der Dienstleistung widersprochen wird.

Daria Straberg ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern übernimmt Daria Straberg keine Haftung.

  1. Angebot

Alle Angebote sind freibleibend. Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Mit Annahme und Durchführung der Dienstleistung wird diesem Angebot zugestimmt. Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr, im Whatsapp-Verkehr erstellt werden.

  1. Servicepreise

Die Servicepreise und Angebote sind freibleibend. Irrtum, Modell- und Preisänderungen und Ausfälle durch Defekt behält sich Daria Straberg ausdrücklich vor. An- und Rückfahrt und mögliche Transportkosten werden separat berechnet.

  1. Versand

Sollten Versandkosten anfallen, werden diese dem Käufer in Rechnung gestellt. Unfrei versendete Pakete, bei Rückversand, werden nicht angenommen. Der Versand erfolgt ausschließlich nach Geldeingang. Bitte verpacke die Rücksendung ebenso sorgfältig wie diese erhalten wurde. Die Rücksendung ist immer zu frankieren und nur versichert zurück zu senden. Bitte bewahre den Einlieferungsbeleg auf, damit ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann.

  1. Probetermin

Kosten des Probetermins betragen aktuell 199,-€. Diese 199,-€ werden mit dem Gesamtbetrag des vereinbarten Angebots verrechnet. Daria Straberg behält sich jedoch das Recht vor, je nach Auftrag, eine höhere Anzahlung zu erheben.

  1. Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

bis 7 Tage vor Termin: 100%
bis 14 Tage vor Termin: 60%
bis 30 Tage vor Termin: 50%
nach der Buchung/ Vertragsabschluss bis 31Tage oder länger vor Termin : 25%

ZUSATZ CORONA: Falls Daria Straberg die Arbeit behördlich untersagt ist, ist eine kostenlose Verschiebung oder Rücktritt vom Vertrag kostenlos möglich, CORONA GILT NUR WÄHREND EINES LOCKDOWNS ALS HÖHERE GEWALT; WENN EIN STYLING BEHÖRDLICH UNTERSAGT IST; ODER ES VERBOTEN IST ZU HEIRATEN (das heiraten zu zweit gilt als erlaubtes Heiraten)

Sonderregelung Brautstyling: Die Braut hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren sofern sie triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall, fallen keine weiteren Kosten (außer die des Probetermins von 199€) an. Bei allem über 24 Stunden gelten die normalen Staffelungen. Entscheidet die Kundin nach dem Probestyling nicht das Styling am Hochzeitstag zu buchen so steht Daria Straberg dennoch die vollständige Vergütung des Honorars für den Probetermin sowie die evtl. angefallenen Fahrtkosten zu. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht erstattet. Bei Absage durch den Kunden vor erbringen der Leistung von Daria Straberg wird die Terminreservierungsgebühr/ Anzahlung (25% des Angebotsbetrages) vollständig einbehalten, falls vorher noch keine Anzahlung geleistet wurde, wird dieser Betrag in Rechnung gestellt.

Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Makeup Artist in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Makeup Artists zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Makeup Artist ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht. Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.

  1. Bezahlung

Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7 Tagen zu zahlen oder am Tag der erbrachten Dienstleistung in zu erbringen. Skonto wird nicht gewährt.

  1. Fahrtkosten

An- und Rückfahrt werden. mit 0,75€ pro km in Rechnung gestellt. Diese gelten ab 51145 Köln. Mindestens jedoch 35 €. Bei einem mobilen Service werden die Fahrtkosten ab 30 Euro Ausserhauspauschale mit jedem Km/0,75€ berechnet.  Die Fahrtkosten werden für den Hin-und Rückweg berechnet. Damit wird der Spritverbrauch, die Nutzung des Fahrzeugs und die mit der Fahrt verbundene Zeit berechnet.

  1. Festbuchung/ Shootings

Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Makeup Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Makeup Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Makeup Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 75 €/h.

  1. Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Makeup Artist zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Makeup Artist muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

  1. Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Makeup Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Makeup Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Makeup Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Makeup Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artists gesondert zu vergüten. Der Makeupartist muss an der Bilderauswahl beteiligt werden.

  1. Haftung und Gesundheitsrecht

Der Make up Artist übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Make up Artist übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten. Im falle einer Krankheit und/ oder eines persönlichen, schwerwiegenden Umstands, die das Ausführen des Auftrages unmöglich machen,  bemüht sich Daria Straberg adäquaten Ersatz zu finden.

  1. Namensnennung

Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists zu zahlen.

  1. Zuschläge

Daria Straberg behält sich das Recht vor einen Aufschlag zu berechnen, z.B. bei langer Fahrtstrecke oder -dauer. Diese werden individuell vereinbart und zuzüglich zu den Fahrtkosten berechnet. Bei Frühdienst-Buchungen, vor 07:00 Uhr (morgens), werden 75 € Pauschal berechnet Gesamtpreise und gesonderte Pakete werden jedoch vorab mit dem Kunden besprochen und vereinbart.

  1. Verwendung von Bildmaterial

Daria Straberg ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.

  1. Urheber & Rechteübertragung

Daria Straberg ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Makeup Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Makeup Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Makeup Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Makeup Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Makeup Artists einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make-up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Makeup Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Makeup Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

  1. Haartressen- / Schmuckverleih

Haartressen-/ Schmuckverleih muss binnen einer Woche nach der Hochzeit zurück an Daria Straberg gebracht oder versichert verschickt werden. Nach dieser Zeit kann eine Gebühr zwischen 90€-360€ erhoben werden. Je nach Wert der Haartressen oder Haarschmucks.

17Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artists.